AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Durchführung von Beratung, Training und Coaching
der  FÜHRUNGS- und ORGANISATIONS-ENTWICKLER

1. Gel­tung der Rahmenbedingungen

Unse­re Rah­men­be­din­gun­gen gel­ten für alle uns erteil­ten Auf­trä­ge und von uns erbrach­ten Leis­tun­gen. Sie gel­ten wäh­rend der gesam­ten Geschäfts­ver­bin­dung, auch wenn sie im Ein­zel­fall nicht mehr geson­dert ver­ein­bart werden.

2. Ver­trags­schluss

Unse­re Ange­bo­te sind stets frei­blei­bend. Der Ver­trag kommt erst zustan­de, wenn wir Ihren Auf­trag schrift­lich bestä­tigt hat. Münd­li­che und tele­fo­ni­sche Auf­trä­ge bedür­fen eben­so wie Ergän­zun­gen und Ände­run­gen bestehen­der Ver­trä­ge der schrift­li­chen Bestä­ti­gung durch uns.

3. Leis­tungs­um­fang

3.1. Der Umfang der Leis­tung für das kon­zi­pier­te Pro­gramm ist abhän­gig von Ziel­set­zung, Bera­tungs- und Qua­li­fi­ka­ti­ons­be­darf. Dies bedingt auch Ände­run­gen und Erwei­te­run­gen des kon­zi­pier­ten Leis­tungs­pro­gramms in The­men­be­rei­chen, Leis­tungs­in­hal­ten und bedarfs­jus­tier­ten Maß­nah­men. Wesent­li­che Ände­run­gen des Pro­gramms, die den Gesamt­zu­schnitt des kon­zi­pier­ten Leis­tungs­pro­gramms ver­än­dern, müs­sen mit Ihnen abge­stimmt werden.

3.2. Falls zwi­schen den Ver­trags­part­nern nicht anders ver­ein­bart, ist der Kun­de ver­ant­wort­lich für die Bereit­stel­lung von sämt­li­chen Hilfs­mit­teln, die zur Durch­füh­rung von Semi­na­ren bzw. ande­ren Maß­nah­men benö­tigt wer­den, wie z. B. Flip­charts, Pin­wän­de, Bea­mer, etc.

4. Ver­gü­tung, Zahlungsfristen

4.1. Zum kon­zi­pier­ten Leis­tungs­pro­gramm erhal­ten Sie anhand einer Inves­ti­ti­ons­über­sicht eine Vor­kal­ku­la­ti­on, die nach Hono­rar­sät­zen für Leis­tungs­ta­ge (Pro­jekt­sit­zung, Kon­zep­ti­on, Trai­ning, Work­shop, Ana­ly­se, Bera­tung, Trai­ning on the Job, Coa­ching.) und Kos­ten­sät­zen (Berich­te und Aus­ar­bei­tun­gen, Spe­sen, Aus­la­gen, Arbeits­un­ter­la­gen, lizen­zier­te Pro­duk­te, Gerä­te etc.) geord­net ist.

4.2. Unse­re Kos­ten­an­ga­ben (Hono­rar- und Kos­ten­sät­ze) ver­ste­hen sich jeweils zuzüg­lich Umsatz­steu­er in jewei­li­ger gesetz­li­cher Höhe.

4.3. Wir wer­den Leis­tungs-Teil­ab­schnit­te jeweils nach Erbrin­gung abrech­nen. Unse­re Rech­nun­gen sind ohne Abzü­ge und sofort fällig.

5. Arbeits­un­ter­la­gen, Urhe­ber­recht, Lizenzen

5.1. Arbeits­un­ter­la­gen für die Teil­neh­mer sind nicht grund­sätz­li­cher Bestand­teil von Seminaren/Trainings und wer­den nur auf geson­der­te Beauf­tra­gung sei­tens des Kun­den von uns erstellt.

5.2. Die­se Arbeits­un­ter­la­gen gehen in das Eigen­tum des Auf­trag­ge­bers über. Sie sind aus­schließ­lich für den per­sön­li­chen Gebrauch des Teil­neh­mers bestimmt. Unse­re Kun­den erwer­ben an dem von uns für sie ent­wi­ckel­ten und gestal­te­ten Pro­gramm ein Nut­zungs­recht nur für den per­sön­li­chen Gebrauch der jewei­li­gen Teil­neh­mer. Eine Über­tra­gung des Nut­zungs­rechts an Drit­te ist sowohl dem Kun­den wie dem Teil­neh­mer nicht gestattet.

5.3. Jede, auch nur aus­zugs­wei­se, Ver­viel­fäl­ti­gung, Wei­ter­ga­be oder Ver­öf­fent­li­chung der dem Kun­den bzw. den Teil­neh­mern über­las­se­nen Arbeits­un­ter­la­gen ist nicht gestat­tet, es sei denn, dass unse­re schrift­li­che Zustim­mung gege­ben wird. Eben­so bedarf die Wei­ter­ver­wen­dung der Arbeits­un­ter­la­gen für Fort­bil­dungs­maß­nah­men oder inter­ne Semi­na­re des Kun­den ohne unse­re wei­te­re Betei­li­gung der aus­drück­li­chen schrift­li­chen Ver­ein­ba­rung mit uns.

5.4. Das geis­ti­ge Eigen­tum sowie das Urhe­ber­recht an unse­ren Arbeits­un­ter­la­gen und den dar­in nie­der­ge­leg­ten Inhal­ten steht aus­schließ­lich uns zu.

6. Geheim­hal­tung, Siche­rung der Unabhängigkeit

Ein Recht des Kun­den auf Aus­schließ­lich­keit besteht nicht. Wir sind berech­tigt, die bei der Erbrin­gung unse­rer Leis­tun­gen beim Kun­den gewon­ne­nen Erkennt­nis­se und Erfah­run­gen in all­ge­mei­ner Form und ohne Nen­nung des Kun­den­na­mens für unse­re wei­te­re Tätig­keit zu ver­wen­den und zu ver­ar­bei­ten. Über die bei unse­rer Tätig­keit zur Kennt­nis gelang­ten Betriebs- und Geschäfts­ge­heim­nis­se wer­den wir gegen­über jeder­mann Still­schwei­gen bewahren.

7. Daten­spei­che­rung, Datenschutz

Per­so­nen­be­zo­ge­ne Kun­den­da­ten wer­den sorg­fäl­tig im Rah­men der gesetz­li­chen Vor­schrif­ten des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes erho­ben, gespei­chert und genutzt. Der Kunde/Teilnehmer erklärt sich durch Beauftragung/Anmeldung mit der Spei­che­rung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten für Zwe­cke der Leis­tungs­ab­wick­lung, der inter­nen Bear­bei­tung sowie für spä­te­re Infor­ma­tio­nen über unse­re Leis­tun­gen einverstanden.

8. Kün­di­gung, Annah­me­ver­zug, Absa­gen ver­ein­bar­ter Leistungstermine

8.1. Fir­men­in­ter­ne Veranstaltungen
a) Kün­di­gung durch den Kun­den ohne wich­ti­gen Grund.

Im Fal­le der Kün­di­gung wäh­rend eines lau­fen­den Leis­tungs­pro­gramms behal­ten wir den Anspruch auf die vol­le Ver­gü­tung der Hono­ra­re. Die übri­gen Kos­ten wer­den inso­weit geschul­det, als sie bis zur Wir­kung der Kün­di­gung anfallen.
Wer­den bereits beauf­trag­te Leis­tun­gen (Pro­jekt­sit­zung, Trai­ning, Work­shop, Coa­ching, Bera­tung, Audi­tie­rung) abge­sagt, berech­nen wir ein Aus­fall­ho­no­rar. Die Hono­ra­re sowie unse­re Kos­ten mit Aus­nah­me der Spe­sen und Aus­la­gen berech­nen wir anhand der ver­ein­bar­ten Sät­ze mit fol­gen­den Pau­scha­lie­run­gen (Zeit­raum zwi­schen Absa­ge und ver­ein­bar­tem Durchführungstermin
Pro­zent­satz der Ver­gü­tung, den wir erhalten):
3 Mona­te 30 %   |   6 Wochen 50 %   |   4 Wochen 75 %   |    2 Wochen 100 %
b) Bei Kün­di­gung des Kun­den aus wich­ti­gem Grun­de, der jedoch nicht auf unse­rem ver­trags­wid­ri­gen Ver­hal­ten beruht, berech­nen wir einen unse­rer bis­he­ri­gen Leis­tung ent­spre­chen­den Teil der ver­ein­bar­ten Gesamt­ver­gü­tung zuzüg­lich der ange­fal­le­nen Nebenkosten.
c) Bei Kun­den­kün­di­gung aus wich­ti­gem Grun­de, der auf unse­rem ver­trags­wid­ri­gen Ver­hal­ten beruht, haben wir nur Anspruch auf Hono­rie­rung unse­res erbrach­ten Leistungsteils.
d) Kün­di­gen wir aus einem wich­ti­gen Grun­de, den der Kun­de zu ver­tre­ten hat, so gilt a) ent­spre­chend. Even­tu­el­le wei­ter­ge­hen­de Scha­dens­er­satz­an­sprü­che unse­rer­seits blei­ben vorbehalten.

8.2. Offe­ne Seminare
a) Bei Stor­nie­rung der Teil­nah­me an einem offe­nen Semi­nar kür­zer als 4 Wochen vor dem Semi­nar­ter­min berech­nen wir 50% der Teilnahmegebühr.
b) Für den Kun­den besteht die Mög­lich­keit, einen Ersatz­teil­neh­mer zu benennen.
c) Bei einer kurz­fris­ti­gen (kür­zer als 4 Wochen) Umbu­chung auf einen ande­ren Ter­min berech­nen wir eine Pau­scha­le von 100,- €. Wird der neue Ter­min anschlie­ßend stor­niert, berech­nen wir 50% der Teilnehmergebühr.

9. Haf­tung

Ansprü­che des Kun­den oder der Teil­neh­mer aus Unmög­lich­keit, Ver­zug, posi­ti­ver For­de­rungs­ver­let­zung, Ver­schul­den bei Ver­trags­schluss und uner­laub­ter Hand­lung sind aus­ge­schlos­sen, es sei denn, es läge Vor­satz oder gro­be Fahr­läs­sig­keit auf unse­rer Sei­te vor. Dies gilt auch für Fol­ge­schä­den. Gene­rell ist unse­re Haf­tung auf Schä­den beschränkt, die im Zeit­punkt des Ver­trags­ab­schlus­ses vor­aus­seh­bar waren.

10. Über­trag­bar­keit der Rech­te, Auf­rech­nung, Zurückbehaltung

Die Rech­te des Kun­den aus die­sem Ver­trag kön­nen vom Kun­den nicht auf Drit­te über­tra­gen wer­den, es sei denn, dass wir dem schrift­lich zustim­men. Auf­rech­nung oder die Aus­übung eines Zurück­be­hal­tungs­rechts gegen For­de­run­gen von uns sind nur mit aner­kann­ten oder rechts­kräf­tig fest­ge­stell­ten Gegen­an­sprü­chen möglich.

11. Ver­an­stal­tungs­ort, Aufgabenabgrenzung

Wir erbrin­gen nur unser eige­nes Leis­tungs­pro­gramm. Der Kun­de bzw. der Teil­neh­mer hat für Anrei­se, Unter­brin­gung und Ver­pfle­gung am Ver­an­stal­tungs­ort in jedem Fal­le selbst zu sor­gen; hier­zu kommt kein Ver­trags­ver­hält­nis mit uns zustan­de. Dies gilt selbst dann, wenn wir die Hotel­re­ser­vie­rung ver­mit­teln. Die­ser zusätz­li­che Ser­vice wird von uns nur gefäl­lig­keits­hal­ber erbracht.

12. Gerichts­stand, anzu­wen­den­des Recht, sal­va­to­ri­sche Klausel

12.1. Gerichts­stand ist Fulda

12.2. Soll­te eine Bestim­mung die­ser Rah­men­be­din­gun­gen unwirk­sam sein oder wer­den, so wird die Wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen nicht berührt. Es soll dann die­je­ni­ge wirk­sa­me Rege­lung gel­ten, die dem ange­streb­ten Zweck der Rah­men­be­din­gun­gen am nächs­ten kommt.

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